Leitsätze:
Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liegt vor, wenn ein 240-l-Abfallbehälter auf dem Grundstück steht und entsorgt wird, aber insgesamt 6 teurere Einzelgefäße mit einem Volumen von jeweils 40 l durch den Abfallzweckverband abgerechnet werden. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: