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Diese Entscheidung

Unwesentliche Verlegung eines Weges unter preußischem Recht

OVG Münster, Urteil vom 17.01.1980 - Az.: 9 A 1361/77

Leitsätze:
Nach preußischem Wegerecht verlor ein Weg seine öffentlich-rechtliche Eigenschaft nicht durch eine unwesentliche Verlegung (hier: etwa um seine eigene Breite), wenn sich seine Verkehrsbedeutung und Funktion dadurch nicht geändert hatte, die Verlegung in irgendeiner Weise, auch nachträglich, durch Wegeunterhaltspflichtigen und Wegeaufsichtsbehörde sanktioniert worden war und der Eigentümer des betroffenen Grundstücks sie zumindest unwidersprochen hingenommen hatte. (Leitsatz des Herausgebers)

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