Hundesteuer, aber keine Pferdesteuer - gleichheitswidrig?
OVG Münster, Urteil vom 27.04.1977 - Az.: II A 1394/75
Leitsätze: Die Erhebung einer Hundesteuer verstößt nicht deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil die Haltung von Pferden einer Aufwandsteuer nicht unterliegt. (amtlicher Leitsatz)