Zuständigkeit für Ordnungsgeld gegen Ratsmitglied
VG Gera, Urteil vom 20.08.2008 - Az.: 2 K 119/08 Ge
Leitsätze: In Thüringen ist der Gemeinde-/Stadtrat als kommunalverfassungsrechtliches Organ für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ein Mitglied des Gemeinde-/Stadtrates sachlich zuständig. (amtlicher Leitsatz)