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Diese Entscheidung

16.07.2014

Auswahl der zu schließenden Schule bei rückläufigen Schülerzahlen

In Rhauderfehn sinken die Schülerzahlen, weshalb die Gemeinde einige ihrer Schulen schließen will. Nach Auffassung einiger Eltern hat sie sich dafür aber in einem Fall die falsche Schule ausgesucht. Sie haben vorläufigen Rechtsschutz beim VG Oldenburg beantragt, unter anderem mit der Begründung, an benachbarten Schulen seien die Schülerzahlen stärker rückläufig als an der, die nun geschlossen werden soll. Ohne Erfolg: In seiner Entscheidung vom 14.07.2014 - 5 B 2130/14 -, die allerdings noch nicht im Volltext vorliegt, hat das Gericht festgestellt, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, gerade die Schule mit der schlechtesten Entwicklung der Schülerzahlen zur Schließung auszuwählen.