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Diese Entscheidung

18.12.2014

Kommunale Pferdesteuer ist in Hessen zulässig

Mit einer noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 08.12.2014 hat der VGH Hessen auf eine Normenkontrollklage hin entschieden, dass die Satzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf über die Erhebung einer Pferdesteuer gültig ist. Aus der Pressemitteilung des Gerichts ergeben sich folgende Aussagen der Entscheidung:

1. Das Halten von (nicht beruflich erforderlichen) Pferden erfordert einen Aufwand, der über das für den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht und kann daher mit einer Aufwandsteuer belegt werden. Gleiches gilt für das entgeltliche Benutzen von Pferden zu Freizeitzwecken.

2. Die Erhebung einer Pferdesteuer verstößt weder gegen das Staatszuele des Tierschutzes im Grundgesetz noch gegen das des Schutzes und der Pflege des Sports in der Hessischen Verfassung.

3. Ein Steuersatz von 200,- EUR pro Pferd und Jahr ist unbedenklich.